Das Netzwerk
Die Einsetzung eines Erben ist ein hochpersönliches Recht, dass nicht delegiert werden kann.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist mindestens ebenso persönlich und von hohen Vertrauen geprägt.
Der Testamentsvollstrecker ist dem Willen des Testators verpflichtet, nicht den Erben.
So wie der Testator im Leben ein Netzwerk von verschiedenen Helfern hatte, so hat der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben ebenso ein Netzwerk. Manches braucht man in jedem Fall, anderes sind „Exoten“, die in vereinzelten Fällen sehr wichtig werden.
Die Partner
Terhaag & Schriefers Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft - wie der Name schon vermuten lässt bin ich hier Gründungspartner und "der alte Sack".
Hier werden die Einkommensteuererklärungen gefertigt und die Erb- bzw. Schenkungssteuererklärungen gemacht.
Auch die Erbfolgevereinbarungen und die Realteilung wird hier gerechnet.
DüCon GmbH - in kurzen Wegen wird hier mit großem Sachverstand die Bewertung von zwei wichtigen Vermögensgegenständen übernommen: Immobilien und Unternehmen
Rechtsanwalt Miles Bäßler - Er ist Partner in einer Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten. Den Steuerberaterteil können wir selbst, aber der juristische Teil ist hier exzellent.
Schließlich gehört zum Kerngeschäft ein gutes Notariat. Da hab ich was:
Das Notariat Brünger & Gageik und das Notariat Dr. Tebben spezialisiert auf Familien- und Erbrecht - fürchterlich genau, aber dadurch sehr haltbar!
Noch viel zu selten werden wir Steuerberater auf die Nachfolge angesprochen.
Und in der Tat liegt der Fokus eines guten Lebensberaters in der Zeit VOR dem Tod.
Hier können die „Pflege-Helden“ helfen.
Letztlich greift hier alles ineinander um wirklich „Rund zu sein“
Es geht um….Eine gute Zeit für alle! …im Fall der Fälle und das gilt vor und nach dem Todesfall.
