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Angebot

Das Erbrecht ist komplex und jeder Fall liegt anders.
Und doch…

Dreh- und Angelpunkt ist die jeweilige Ausgangslage.

Der Testator
Ist dieser Startpunkt ermittelt, kann es ein Fall der gestaltenden Beratung mit dem Aufbau eines Testaments und ggf. einer Testamentsvollstreckung (besser: -durchsetzung) sein.
Der Testator lebt und alle Mittel der Gestaltung stehen uns zur Verfügung.
Die Motive können vielschichtig sein:
– Versorgung des länger lebenden Ehegatten
– Frieden in der Familie
– Erbschaftsteuern sparen
– ….

Der Erblasser
Ist der Mittelpunkt aller Betrachtung verstorben, wird der Testator zum Erblasser.
Auch wenn kein Testament vorhanden ist, wird der Verstorbene Erblasser genannt.

Jetzt kommt es zur Erbauseinandersetzung mit friedlichem oder gerichtlichen Ausgang.
Selbst jetzt sind Gestaltungen möglich…sicherlich NICHT in den Erbquoten oder der Zusammensetzung des Nachlasses, sehr wohl aber, wie mit dem Vermögen ab dem Todestag umgegangen werden soll. Das kann im Erbenkreis beschlossen werden, oder der Testator hat es im Wege der Testamentsvollstreckung vorgegeben.

Ganz wichtig…
Sehr häufig entscheidet aber nicht allein Wissen, sondern auch das Gefühl, wie die jeweilige Familie “tickt”.
Gerade aus der Kombination von steuerrechtlicher und erbrechtlicher Erfahrung kommt unsere Kompetenz.

Schaubild zur Einordnung der Beratungsanlässe

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