Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen ist Blick auf die familiären Verhältnisse, die qualitative Zusammensetzung des Vermögens (die Höhe ist egal!) und die Interessenlage des Testators. Die Ergebnisse münden in due sogenannte Ausgangslage, die zugleich das Fundament der weiteren Überlegungen darstellt. Häufig wird diese Sachverhaltsaufklärung auch genutzt, um einen Notar „ins Thema zu holen“. Man kann die Erkenntnisse auch in einem Bericht für die Erben hinterlegen. Ergänzt wird die Informationssammlung noch um die bisherigen Verfügungen und die grundsätzlichen Überlegungen zur gesetzlichen Erbfolge und dem Pflichtteilsrecht.
Im Einzelnen:
Familie
Der erste Teil der Analyse fasst die familiären Verhältnisse zusammen. Die Verwandtschaftsgrade werden aufgezeichnet, Daten zu den einzelnen Personen werden aufgenommen. Es wird die gesetzliche Erbfolge analysiert und bekannte letztwillige Verfügungen betrachtet. evtl. Pflichtteilsrechte sowie ausländische Sachverhalte werden beleuchtet. Je nach Intensität kann man das schon hier erbrechtlich würdigen.
Vermögen
Das Vermögensverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil aller Überlegungen. Es besteht aus einer Aufstellung über das Grundvermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und Wertpapieren. Dem Vermögen werden die bestehenden Verbindlichkeiten gegenübergestellt, sodass der Testator im Nebeneffekt“ sein Nettovermögen als Momentaufnahme bekommt. Die "Qualität", will sagen die Art der Vermögenszusammensetzung, ist für die Gestaltung wichtig.
Auch die Unterscheidung von inländischem und ausländischen Vermögen will bedacht sein!
Interessenlage
Im diesem Teil ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt.
Häufig steht zu Beginn des Gesprächs das Motiv des "Steuern Sparens" an oberster Stelle....nach und nach werden im Gespräch die Ziele "Versorgung des überlebenden Ehegatten" und "Friede in der Familie" plötzlich wichtiger.
Hier wird es richtig individuell...und spannend....