Suche
  • Direkter Kontakt:
  • terhaag@duetrust.de | +49 (211) 879 37 37
Suche Menü

Testamentsvollstreckung

Das Amt des Testamentsvollstreckers findet man nur in ganz wenigen Ländern und doch ist diese Tätigkeit so wichtig.
Die Schweizer nennen es „Willensvollstreckung des Verstorbenen“ und das trifft den Sachverhalt sehr gut.

Den letzten Willen zu formulieren und sich über die eigene Interessenlage klar zu werden ist schon schwer, aber es muss auch genauso durchgesetzt werden. Das Gesetz und die Gerichte schützen so gut es geht, doch die „Macht des Faktischen“ führt häufig zu anderen Ergebnissen als sich der Erblasser überlegt hatte. Gerade bei „schwachen“ Erben, zum Beispiel den eigenen minderjährigen Kindern, oder auch bei Einzelunternehmungen oder Persongesellschaftsbeteiligungen macht es Sinn, diesem Personenkreis einen Profi an die Seite zu stellen, der „den Willen auch vollzieht“.

Man unterscheidet in die Abwicklungsvollstreckung und die Dauervollstreckung.

Die Abwicklungsvollstreckung soll schnell gehen: Das Vermögen wird vom Testamentsvollstrecker „eingesammelt“ vor Häschern und Unberechtigten geschützt und zügig an die bestimmten Erben herausgegeben. Nebenzwecke können sowohl die Abwehr als auch auch die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen sein. Im Idealfall ein „Rundumpaket“ für die Erben einschließlich der Erbschaftsteuererklärungspflichten.

Die Dauertestamentsvollstreckung schützt das Vermögen für die Erben über einen langen Zeitraum. Da geht es häufig nicht allein um den schnöden Mammon. Kinder werden über das 18te Lebensjahr hinaus beschützt und teilweise auch auf das Wirtschaftsleben vorbereitet, bevor das Vermögen übergeben wird. Dies kann an verschiedene Bedingungen geknüpft sein…das Erreichen eines bestimmten Lebensalters …Studium oder Lehre….Heirat oder Kinder…die Bedingungen legt der Erblasser fest und der Testamentsvollstrecker hat sich daran zu halten.

Selbstverständlich ist es möglich -und wird häufig so gemacht-  den späteren Erben auch schon vor der gesamten Vermögensübergabe immer wieder mit Mitteln aus dem Nachlass zu bedenken. Und wieder: Der Erblasser gibt die Richtung an!

Mehr im Gespräch….

Schreibe einen Kommentar