Herzlich Willkommen!
Wenn es nun die 7te oder 8te Website ist, zu der Sie surfen, dann verschnaufen Sie erstmal.
Kommen Sie gezielt zu dieser Site, dann erst recht willkommen!
Ich will mich bemühen, Ihnen hier möglichst wenig von dem zu präsentieren, was Sie schon 30 mal im Netz finden!
Die kommenden Zeilen und Seiten dienen einzig dem Zweck, dass Sie in Ruhe überlegen können, ob der Tipp, den Sie über einen zufriedenen anderen Mandanten, über die Werbung oder die Suchmaschinen erhalten haben, für Sie der richtige Kontakt ist.
So, nun genug der Vorrede. Schauen Sie sich um, gewinnen Sie einen ersten Eindruck, aber lassen Sie uns reden, denn so gern ich auch die E-Mails habe, der direkte Kontakt macht es in den Strategien und Überlegungen aus.
StB, Dipl.-Kfm.
Thomas Terhaag
Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Tätigkeitsfelder
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Analyse der Ausgangslage
Der richtige Weg zum Ziel kann nur gefunden werden, wenn man seine Ausgangslage kennt. Die Ermittlung der familiären Verhältnisse, Aufbau und Struktur des Vermögen und die Sammlung von bisherigen Verträgen und Verfügungen sind wichtige Grundlagen. Auf diesem Fundament entwickeln sich Lösungen.
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Testamentsgestaltungen
Abhängig von Ihrer Interessenlage und ihrer Lebenslage gestalten wir die Lösungen individuell für Sie. Die Motive "Steueroptimierung", "Fairness unter den Kindern" oder "mein Unternehmen soll erhalten bleiben" lösen hier keine Überraschung aus und sind für uns ein Teil der täglichen Routine.
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Testamentsvollstreckung
Es ist gut, wenn man einen Weg gefunden hat, aber es ist noch besser, wenn dieser auch umgesetzt wird. "Einsammeln, Schützen und Verteilen" sind die Prinzipien der Abwicklungstestamentsvollstreckung. " Bewahren, Aufbauen und Entwickeln" sind die Ziele, die Dauertestamentsvollstreckung begleiten.
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Erbauseinandersetzung
Im Tod steckt Leben! Es geht nicht immer friedlich zu, doch bevor die Rechtsanwälte die Klingen kreuzen kann es Sinn machen, sich über die Optionen klar zu werden. Häufig wird es weniger böse ausgelegt, wenn ein Steuerberater schreibt. Der will nur Informationen und kein Geld. Eine faire Erbauseinandersetzung ist die ganz hohe Kunst.
Neu ergangene Urteile
Der schnelle Blick: Hier finden sich die letzten vier Einstellungen in die Urteilsdatenbank.
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30. Oktober 2021
Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten – BFH, Urteil vom 14.11.2018 – Az. II R 34/15
Leitsätzliches: 1) Erwirkt der Erblasser noch zu Lebzeiten durch eine Anfechtung des festgesetzten Einkommensteuerbescheids die Aussetzung des Vollzugs, können die Einkommensteuerschulden dennoch als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. 2) Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, …
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28. Oktober 2021
Die Auslegung der Einsetzung eines „Haupterben“ im Testament neben anderen Begünstigten – KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2018 – Az. 26 W 57/16
Leitsätzliches: Setzt der Testator eine Person als „Haupterben“ ein und beauftragt diese mit der Abwicklung des Nachlasses, so ist nicht von einer Alleinerbeneinsetzung auszugehen, wenn der „Haupterbe“ sich das Geldvermögen aus dem Nachlass mit anderen Begünstigten nach Prozentsätzen teilen soll. Kammergericht Berlin Datum: 31.01.218 Gericht: KG …
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26. Oktober 2021
Die Unbestimmtheit der Erbeneinsetzung im Testament – OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2016 – Az. 2 Wx 536/16
Leitsätzliches: Mit der testamentarischen Anordnung „derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein” ist das Testament mangels hinreichender Bestimmung eines Erben unwirksam. Oberlandesgericht Köln Datum: 14.11.2016 Gericht: OLG Köln Spruchkörper: 2 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 Wx 536/16 Tatbestand: I. …
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23. Oktober 2021
Die Rückforderung bereits ausgezahlter Pflegegelder gegen Nichterben – Thüringer LSG, Beschluss vom 08.11.2017 – Az. L 6 P 445/16 NZB
Leitsätzliches: Zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bewilligte Pflegegelder an eine Person, die kein Erbe ist, kann sie die gezahlten Mittel zurückfordern. Thüringer Landessozialgericht Datum: 08.11.2017 Gericht: Thüringer LSG Spruchkörper: L 6 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: L 6 P 445/16 Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache …
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