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Gebäudeabriss zum Neubau und Wohnen des Erben zerstört die Erbschaftsteuerfreistellung – FG München, Urteil vom 22.10.2014 – Az. 4 K 847/13

Leitsätzliches: 1) Aus der “inneren Tatsache” der unverzüglichen Selbstnutzung muss auch die tatsächliche Nutzung des Erwerbers folgen. 2) Eine umfassende Renovierung ist hierbei unschädlich. 3) Ein Totalabriss beseitigt allerdings den geerbten Bestandsbau mit der Folge, dass keine Steuerbefreiung gewährt werden kann. 4) Es ist unerheblich, aus …

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