Die Auslegung der Einsetzung eines „Haupterben“ im Testament neben anderen Begünstigten – KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2018 – Az. 26 W 57/16
Leitsätzliches: Setzt der Testator eine Person als „Haupterben“ ein und beauftragt diese mit der Abwicklung des Nachlasses, so ist nicht von einer Alleinerbeneinsetzung auszugehen, wenn der „Haupterbe“ sich das Geldvermögen aus dem Nachlass mit anderen Begünstigten nach Prozentsätzen teilen soll. Kammergericht Berlin Datum: 31.01.218 Gericht: KG …