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Der Übergang eines Social-Media-Accounts des Erblassers – BGH, Urteil vom 12.07.2018 – Az. III ZR 183/17

Leitsätzliches: 1) Verstirbt der Kontoinhaber eines Social-Media-Accounts geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf dessen Erben über. 2) Weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers, noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht steht dem Übergang des Nutzungsvertrages entgegen. Bei Interesse empfehle ich die Kommentierung des Rechtsanwalts Miles Bäßler von der …

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