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Keine Steuerbefreiung als Familienheim, wenn der Erblasser nie im Objekt gewohnt hat – FG München, Urteil vom 24.02.2016 – Az. 4 K 2885/14

Leitsätzliches: 1) Eine Selbstnutzungsabsicht muss vor Eintreten von Verhinderungsgründen bereits vorgelegen haben. 2) Allein die feste Absicht des zukünftigen Erblassers reicht für die Begünstigung als Familienwohnheim nicht aus. 3) Eine Immobilie, die vom Erblasser nie bewohnt wurde, wird vom Schutzzweck des “Familienwohnheimes” nicht gefasst.   Finanzgericht München …

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