Anwartschaft auf Volleigentum ist kein Familienwohnheim im Sinne des Erbschaftsteuerrechts – FG München, Urteil vom 06.04.2016 – Az. 4 K 1868/15
Leitsätzliches: 1) Die Auflassung im Grundbuch reicht nicht aus. 2) Das gilt auch, wenn die Immobilie bereits bewohnt wird. 3) Erworben wird ein Anwartschaftsrecht, kein Immobilien-Eigentum. Finanzgericht München Datum: 06.04.2016 Gericht: FG München Spruchkörper: 4 K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4 K 1868/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten …