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Verfügungsfreiheit eines Testamentsvollstreckers bei minderjährigen Erben – BGH, Beschluss vom 30.11.2005 – Az. IV ZR 280/04

Leitsätzliches: 1) Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich unbeschränkt, verfügungsbefugt und bedarf keiner vormundschaftlichen Genehmigung auch im Hinblick auf einen in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkten Erben. 2) Sein Vorgehen muss allein vom Testament gedeckt sein.   Bundesgerichtshof Datum: 30.11.2005 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZR Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: IV ZR …

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