Entbehrlichtkeit der notariellen Beurkundung der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts – BGH, Urteil vom 08.04.2016 – Az. V ZR 73/15
Leitsätzliches: 1) Das dingliche Vorkaufsrecht ist ein eigenständiges Sachenrecht. Es entsteht durch Einigung und Eintragung. 2) Es ist nicht notariell zu beurkunden. Bundesgerichtshof Datum: 08.04.2016 Gericht: BFH Spruchkörper: V ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: V ZR 73/15 Tatbestand: Der Kläger ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, das …