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Irrtum bei der Annahme einer beschwerten Erbschaft – BGH, Urteil vom 29.06.2016 – Az. IV ZR 367/15

Leitsätzliches: 1) Glaubt ein Pflichtteilsberechtigter nur dann Anspruch auf ein Vermächtnis zu haben, wenn er das Erbe nicht ausschlägt, so irrt er. 2) Eine Anfechtung der Annahme einer Erbschaft mit dem Grund über den Regelungsinhalt des § 2306 BGB geirrt zu haben ist möglich. Bundesgerichtshof Datum: 29.06.2016 …

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