Ein Darlehen zur Ablösung von Pflichtteilsansprüchen als betriebliche Verbindlichkeit – BFH, Urteil vom 02.04.1987 – Az. IV R 92/85
Leitsätzliches: Richtet sich ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gegen übergegangenes Betriebsvermögen, sind Schuldzinsen eines zur Begleichung des Anspruchs aufgenommenen Darlehens als betriebliche Verbindlichkeit einzubuchen. Bundesfinanzhof Datum: 02.04.1987 Gericht: BFH Spruchkörper: IV R Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: IV ZR 92/85 Tatbestand: Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Die …