Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Streitigkeitenbezüglich der Entlassung des Testamentsvollstreckers – BGH, Beschluss vom 17.05.2017 – Az. IV ZB 25/16
Leitsätzliches: Der Erblasser kann Streitigkeiten über die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht durch letztwillige Verfügung unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit an Schiedsgerichte verweisen. Bundesgerichtshof Datum: 17.05.2017 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZB Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: IV ZB 25/16 Gründe: I. Die am 26. Juli 2014 verstorbene Erblasserin sowie …