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Der beurkundende Notar als ernannter Testamentsvollstrecker – OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 – Az. 5 W 40/15

Leitsätzliches: Eine versiegelte privatschriftliche letztwillige Verfügung, welche nach der Beurkundung einer weiteren letztwilligen Verfügung den beurkundenden Notar zum Testamentsvollstrecker ernennt, führt nicht zur Formunwirksamkeit des privatschriftlichen Testaments. Auch dann nicht, wenn die Verfügungen im selben Umschlag zur amtlichen Verwahrung an das Nachlassgericht gereicht werden. Oberlandesgericht Bremen …

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