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Der Rücktritt vom Erbvertrag ohne Rücktrittsvorbehalt – OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2017 – Az. 2 Wx 147/17

Leitsätzliches: Ein geschlossener Erbvertrag, welcher keinen Rücktrittsvorbehalt beinhaltet, schließt einen Rücktritt aus, sofern sich der Bedachte keiner Verfehlung schuldig gemacht hat, welche den Erblasser zum Entzug des Pflichtteils berechtigt hätte. Handelt es sich beim Bedachten um keinen Pflichtteilsberechtigten, ist er hier gem. § 2294 BGB als solcher …

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