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Testamentsvollstreckung und Ergänzungspflegeschaft können zusammengehen – OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2017 – Az. 7 WF 240/16

Leitsätzliches: 1)  Der Erblasser kann wirksam verfügen, dass der Testamentsvollstrecker zugleich zum Ergänzungspfleger eines minderjährigen Erben in Bezug auf dessen Belange auf den Nachlass berufen wird. Es darf jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür geben, dass der Testamentsvollstrecker die belange des Erben nicht ordnungsgemäß wahrnimmt. 2) Der …

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