Eine beaufsichtigende Testamentsvollstreckung als Vermerk im Erbschein – OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2017 – Az. 2 Wx 72/17
Leitsätzliches: Eine lediglich beaufsichtigende Testamentsvollstreckung wird nicht im Erbschein vermerkt. Oberlandesgericht Köln Datum: 03.04.2017 Gericht: OLG Köln Spruchkörper: 2 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 Wx 72/17 Gründe: 1. In seinem handschriftlich abgefassten Testament vom 25.11.2004 setzte der Erblasser die Beteiligten zu 1. bis 5. zu seinen …