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Rechtswirksamkeit eines nicht auffindbaren Testaments – OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2016 – Az. 2 Wx 550/16

Leitsätzliches: Aus der Unauffindbarkeit eines Testaments lässt sich nicht gleich auf seine Ungültigkeit schließen. Will jedoch jemand von der Gültigkeit des Testaments profitieren, indem er sich auf dieses beruft, ist er darlegungs- und beweispflichtig hinsichtlich der ordnungsgemäßen Errichtung und des Inhalts des Testaments.   Oberlandesgericht Köln …

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