Die an einen Anwalt gerichteten Voraussetzungen zur Bezeichnung als zertifizierter Testamentsvollstrecker – BGH, Urteil vom 09.06.2011 – Az. I ZR 113/10
Leitsätzliches: Ein Anwalt, welcher sich dem Verkehr gegenüber als „zertifizierter Testamentsvollstrecker” ausweist, muss entsprechende praktische Erfahrungen nachweisen können. Bundesgerichtshof Datum: 09.06.2011 Gericht: BGH Spruchkörper: I ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: I ZR 113/10 Tatbestand: Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltskammer. Sie nimmt den Beklagten, der als Fachanwalt für …