Eine Erwachsenen-Adaption muss sittlich rechtfertigt sein. Das familienbezogene Motiv muss Hauptzweck sein. – OLG München, Beschluss vom 19.12.2008 – Az. 31 Wx 49/08
Leitsätzliches: Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Oberlandesgericht München Datum: 18.12.2008 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31. Zivilsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx 49/08 Gründe: I. Mit notarieller Urkunde vom 18.6.2007 beantragten die Beteiligten zu 1 und 2 die Annahme des …