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Die Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Ableben des Verpflichteten durch den Alleinerben – BFH, Urteil vom 19.02.2003 – Az. II R 47/11

Leitsätzliches: Der Pflichtteilsberechtigte, welcher zugleich Alleinerbe des verstorbenen Pflichtteilsverpflichteten ist, kann nach dessen Ableben weiterhin seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, zumindest solange dieser nicht verjährt ist. Dabei kann dahinstehen, ob der Verpflichtete mit der Geltendmachung rechnen musste oder nicht. Bundesfinanzhof Datum: 19.02.2013 Gericht: BFH Spruchkörper: II R Entscheidungsart: …

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