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Die Testamentsvollstreckerbefugnisse in Bezug auf eine errichtete Stiftung von Todes wegen – OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2010 – Az. 4 U 134/10

Leitsätzliches: Mit der Errichtung einer vom Erblasser gewollten Stiftung von Todes wegen und der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit, hat der Testamentsvollstrecker das Stiftungsvermögen aus dem Nachlass freizugeben. Eine Dauertestamentsvollstreckung ist in diesem Falle unmöglich, da sie mit der Aufgabe des Vorstandes – die eigenverantwortliche Verwaltung des Stiftungsvermögens …

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