Die spätere Kenntniserlangung über einen Nachlassgegenstand und deren Auswirkung auf die Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs – BGH, Urteil vom 16.01.2013 – Az. IV ZR 232/12
Leitsätzliches: Die spätere Kenntniserlangung über einen weiteren, zum Nachlass gehörenden, Gegenstand, führt nicht zu einer Erneuerung der Verjährungsfrist zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs. Chronologie zum Urteil Bundesgerichtshof Datum: 16.01.2013 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: IV ZR 232/12 Tatbestand: I. Die Klägerin macht gegen die …