Die Gültigkeit eines Änderungsvorbehalts im gemeinschaftlichen Ehegattentestaments – OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2017 – Az. 5 W 27/16
Leitsätzliches: Die Befugnis des Längerlebenden zur Veränderung eines geschlossenen Ehegattentestaments kann von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden. Oberlandesgericht Bremen Datum: 30.08.2017 Gericht: OLG Bremen Spruchkörper: 5 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5 W 27/16 Gründe: I. Die Beteiligten streiten um die Einziehung eines Erbscheins. Die Beteiligten …