Die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im Betreuungsrecht – LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2018 – Az. 25 T 99/18
Leitsätzliches: 1) Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beseitigt nicht den Anspruch des Erben gem. § 2216 Abs. 2 auf Freigabe der zu entrichtenden Aufwandsentschädigung nach § 90 SGB XII aus dem Nachlass. 2) Entgegen der Testamentsanordnung kann der Nachlass auch zur Deckung der Aufwandsentschädigung des jeweiligen Betreuers …