Nutzbarkeit einer Vorsorgevollmacht zur postmortalen Löschung eines Rückauflassungsrechts – OLG München, Beschluss vom 07.07.2014 – Az. 34 Wx 265/14
Leitsätzliches: Bei einer Vorsorgevollmacht, die zur Gültigkeitsdauer keine Aussage trifft, ist im Wege der Auslegung darauf abzustellen, ob der Versorgungsgedanke bis zum Tode im Vordergrund stand oder nicht. Oberlandesgericht Bayern Datum: 07.07.2014 Gericht: OLG Bayern Spruchkörper: 34 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 34 Wx 265/14 Gründe: I. …