Zum Nachweis der Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem Grundbuchamt – OLG München, Beschluss vom 23.05.2018 – Az. 34 Wx 385/17
Leitsätzliches: Ein Pflichtteilsberechtigter kann die bereits vergangene Geltendmachung seines Pflichtteils vor dem Grundbuchamt durch Vorlage der entsprechenden Klageschrift mit Eingangsstempel des Gerichts und des Urteils -jeweils in beglaubigter Form- nachweisen. Weiterlesen