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Der Gegenstandswert eines Verfahrens zur Entlassung des Testamentsvollstreckers – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2012 – Az. I 3 Wx 198/12

Leitsätzliches: Der Gegenstandswert eines vom Erben betriebenen Verfahrens auf Entlassung des Testamentsvollstreckers bemisst sich im Allgemeinen nach dem Wert des Rein- oder Nettonachlasses. Es sind jedoch alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so auch der fortschritt der Testamentsvollstreckung. OberlandesgerichtDüsseldorf Datum: 30.10.2012 Gericht: OLG Düsseldorf Spruchkörper: I …

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