Die Berichtigung des Grundbuchs bei Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben – OLG München, Beschluss vom 25.02.2015 – Az. 34 Wx 3/15
Leitsätzliches: 1) Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk mit Hinweis auf die Besonderheit ins Grundbuch einzutragen. 2) Der Vorerbe kann über zum Nachlass gehörenden Grundbesitz verfügen, sofern der Nacherbe zustimmt. Der Zustimmung des/der …