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Die einkommensteuerrechtliche Geltendmachung von unfreiwilligen Spenden – BFH, Urteil vom 15.01.2019 – Az. X R 6/17

Leitsätzliches: Eine Spende ist einkommensteuerlich abziehbar, wenn sie dem Ehegatten zuvor von dem anderen Ehegatten geschenkt wird und beide gemeinsam veranlagt werden. Der Begünstigte muss zudem im Rahmen der Schenkung zur Spende verflichtet werden. Chronologie zum Urteil Bundesfinanzhof Datum: 15.01.2019 Gericht: BFH Spruchkörper: X R Entscheidungsart: …

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