Die Verbindlichkeit der testamentarisch festgelegten Vergütung des Testamentsvollstreckers – LG München I, Urteil vom 02.02.2007 – Az. 20 O 16805/06
Leitsätzliches: Hat der Testator die Vergütung des bestimmten Testamentsvollstreckers festgelegt, so kann nicht von dieser Summe abgewichen werden. Auch eine Angemessenheitsprüfung entfällt. Landgericht München I Datum: 02.02.2007 Gericht: LG München I Spruchkörper: 20 O Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 20 O 16805/06 Tatbestand: Die Parteien streiten um die …