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Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten – BFH, Urteil vom 14.11.2018 – Az. II R 34/15

Leitsätzliches: 1) Erwirkt der Erblasser noch zu Lebzeiten durch eine Anfechtung des festgesetzten Einkommensteuerbescheids die Aussetzung des Vollzugs, können die Einkommensteuerschulden dennoch als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. 2) Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, …

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