Die Rückforderung bereits ausgezahlter Pflegegelder gegen Nichterben – Thüringer LSG, Beschluss vom 08.11.2017 – Az. L 6 P 445/16 NZB
Leitsätzliches: Zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bewilligte Pflegegelder an eine Person, die kein Erbe ist, kann sie die gezahlten Mittel zurückfordern. Thüringer Landessozialgericht Datum: 08.11.2017 Gericht: Thüringer LSG Spruchkörper: L 6 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: L 6 P 445/16 Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache …