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Es gehört zum Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers, ein in den Nachlass gehörenden Pflichtteil zu verfolgen – BGH, Urteil vom 05.11.2014 – Az. IV ZR 104/14

Leitsätzliches: 1) Ein dem Erblasser unterliegender Pflichtteilsanspruch geht nach dessen Tod auf seinen Testamentsvollstrecker über. 2) Dieser hat sodann den Anspruch als Treuhändler der Erben und als Träger eines privaten Amts und nicht als Vertreter des Erblassers. 3) Ein Pflichtteilsanspruch kann auch von den Erben des …

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