Beschwerde im Erbscheinerteilungsverfahren; Antrag auf Erteilung eines quotenlosen Erbscheins; Verzichtserklärung der Miterben – OLG München, Az. 31-Wx-242/19
Leitsätzliches: Wird ein quotenloser Erbschein von einem der Erben beantragt, so müssen alle weiteren Erben eine Verzichtserklärung unterzeichnen, dass sie keinen Erbschein mit Quoten wollen. Oberlandesgericht München Datum: 10.07.2019 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx 242/19 Gründe: I. Die Beschwerde ist zulässig …