Keine Erbschaftsteuerbefreiung bei Selbstnutzung eines Familienheims erst nach dreijähriger Renovierung – FG Münster, Urteil vom 24.10.2019 – Az. 3 K 3184/17 Erb
Leitsätzliches: Eine Steuerbefreiung nach § 13 I Nr. 4c ErbStG für ein Familienheim wird nicht gewährt, wenn die Renovierungsarbeiten länger als 6 Monate dauern und der Steuerpflichtige dies zu vertreten hat. Diesem Urteil ist eine Revsion anhängig (Az. BFH II R 46/19). Chronologie zum Urteil Finanzgericht …