Wegfall der Steuerbefreiung für ein Familienheim bei Aufgabe des Eigentums, Besonderheit: Lebenslangens Wohnrecht schützt nicht – BFH, Urteil vom 11.07.2019 – Az. II-R-38/16
Leitsätzliches: Wird ein Familienheim innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Erwerb durch den Erbfall verkauft, so entfällt die Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 I Nr. 4c ErbStG rückwirkend. Eine Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs ändert daran nichts. Bundesfinanzhof Datum: 11.07.2019 Gericht: …