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Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit – BFH, Urteil vom 11.07.2019 – Az. II-R-36/16

Leitsätzliches: Hat der Erblasser Steuerschulden zum Zeitpunkt seines Todes, die rechtlich bereits entstanden sind oder die er begründet hat, so gelten sie als Nachlassverbindlichkeit. Dem wird vorausgesetzt, dass zum Zeitpunkt des Todes mit einer wirtschaftlichen Belastung gerechnet werden konnte. Ändern sich nachträglich die Verhältnisse und es …

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