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Prüfung der Sittenwidrigkeit bei der Anfechtung eines Ehe- und Erbverzichtsvertrags – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2013 – Az. 3 Wx 193/12

Leitsätzliches: Wenn schon in der Präambel des zugrunde liegenden Vertrags der Blick auf die Vermögensverhältnisse ausgeschlossen wird und die Gesamtschau darauf ausgerichtet ist, die jeweiligen Kinder nicht durch die neue Ehe zu belasten, dann ist für “Sittenwidrigkeiten” kein Raum. Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 21.02.2013 Gericht: OLG Düsseldorf …

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