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Keine Steuerbefreiung nach § 13 c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück – BFH, vom 11.12.2014 – Az. II R 24/14

Leitsätzliches: 1) Zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer muss zu Wohnzweck vermietet sein oder die Absicht objektiv vorliegen. 2) Der Erbe oder Vermächtnisnehmer kann mit nachträglichen Handlungen einen solchen Zustand nicht mehr herbeiführen. Bundesfinanzhof Datum: 11.12.2014 Gericht: BFH Spruchkörper: II R Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: II R …

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