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Zahlungen für Erb- und Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar – BFH, Urteil vom 20.11.2012 – Az. VIII R 57/10

Leitsätzliches: 1) Soll durch eine “wiederkehrende Leistung” nicht “versorgt” sondern “gleichgestellt” werden, dann handelt es sich weder um eine Leibrente noch um eine dauernde Last. 2) Wird ein Gleichstellungsgeld lediglich auf die statistische Lebenserwartung ohne Zins verrechnet, ist kein Raum für eine Zinsbesteuerung. Bundesfinanzhof Datum: 20.11.2012 …

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