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Rücknahme eines Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung – OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2014 – Az. 15 W 425/14

Leitsätzliches: 1) Enthält der Erbvertrag lebzeitige Rechtsgeschäfte, so werden diese durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung nicht unwirksam. 2) Macht ein lebzeitiges Rechtsgeschäft aber nur im Zusammenspiel mit der erbrechtlichen Regelung Sinn, ist der Erbvertrag herauszugeben und damit insgesamt unwirksam. Oberlandesgericht Hamm Datum: 24.11.2014 Gericht: OLG Hamm …

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