Gültigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments im Fall der Ehescheidung – OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 – Az. 15 W 14/14
Leitsätzliches: 1) Eheleute können bestimmen, dass die Regelungen in einem gemeinschaftlichen Testament auch nach der Ehescheidung Gültigkeit haben sollen. 2) Wird diese Bestimmung anlässlich eines Testament mit Ehegatten widerrufen, muss dies zur Wirksamkeit der Exfrau bekannt gegeben werden. 3) Das Testament mit der ersten Ehefrau ist …