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Keine Benachteiligung der Nacherben durch das Grundbuchamt, wenn deren Rechte weder mittelbar noch unmittelbar berührt sind. – OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2015 – Az. 15 W 302/14

Leitsätzliches: 1) Ein Nacherbenvermerk bewirkt keine Grundbuchsperre. 2) Das Nacherbenrecht ist kein dringliches Recht an einzelnen Nachlassgegenständen und kann daher nicht als solches eingetragen werden. Oberlandesgericht Hamm Datum: 16.01.2015 Gericht: OLG Hamm Spruchkörper: 15 W 302/14 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 15 W 302/14 Gründe: I. Die Beteiligte …

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