Teilweiser Verzicht auf einen Zugewinnausgleich kann schenkungssteuerpflichtig sein – FG Hessen, Urteil vom 15.12.2016 – Az. 1 K 199/15
Leitsätzliches: 1) Der Zugewinnausgleich ist steuerfrei. 2) Der Wechsel des Güterrechts unterliegt der dispositiven Freiheit der Eheleute. 3) Der Verzicht von Zugewinnausgleichsforderungen ist eine “freigiebige Zuwendung” = Schenkung = Schenkungssteuerbar Finanzgericht Hessen Datum: 15.12.2016 Gericht: FG Hessen Spruchkörper: 1 K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 K …