Doppelstellung von Testamentsvollstrecker und Vertreter_Ergänzungspflegschaft erst bei echem Interessengegenstatz – OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.12.2006 – Az. 5 UF 190/06
Leitsätzliches: 1) Im Grundsatz sind die Eltern die natürlichen Verwalter des Vermögens der Kinder. 2) Erst wenn es einen konkreten Interessengegensatz zwischen eigenen und dem Kindsvermögen gibt, ist ein Ergänzungspfleger notwendig. Oberlandesgericht Zweibrücken Datum: 21.12.2006 Gericht: OLG Zweibrücken Spruchkörper: 5 UF 190/06 Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5 …