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Der Testamentsvollstrecker darf nicht (teil-)unentgeltlich verfügen – BGH, Urteil vom 24.02.2016 – Az. IV ZR 342/15

Leitsätzliches: 1) Ein Testamentsvollstrecker darf aus einem Nachlass nichts “unter Wert” verkaufen. Insbesondere dann nicht, wenn er selbst der Begünstigte ist. 2) Bei der Bewertung einer “halben” Immobilie darf kein Abschlag der begrenzten Veräußerbarkeit genommen werden. Insbesondere dann nicht, wenn innerhalb der “anderen” Hälfte verkauft wird. Bundesgerichtshof Datum: …

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