Steuerschulden sind Nachlassverbindlichkeiten – BFH, Urteil vom 04.07.2012 – Az. II R 15/11
Leitsätzliches: Steuerschulden des Erblassers für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung vom im selben Jahr verstorbenen Ehegatten sind aufzuteilen. Bundesfinanzhof Datum: 04.07.2012 Gericht: BFH Spruchkörper: 2. Senat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: II R 15/11 Tatbestand: I. 1 Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist neben ihrer …